Psychotherapeutische Praxis

Willkommen auf der Homepage der Psychotherapeutischen Praxis Dr. Gerteis.

Hier finden Sie Informationen zum Praxisteam, Praxisstandorten und Praxiszeiten sowie zu den eingesetzten Verfahren und aktuellen Neuigkeiten aus der Praxis.


Bitte beachten Sie:

Termine für Psychotherapie können ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung vergeben werden. Nutzen Sie hierfür die persönlichen telefonischen Sprechzeiten.


Auch Termine der Termin-Service-Stellen der KV (TSS) müssen von Ihnen mindestens 48 Werktagsstunden vorher telefonisch bestätigt werden (auch Nachricht auf dem Anrufbeantworter). Wurden TSS-Termine nicht telefonisch bestätigt, werden diese Termine anderweitig vergeben.


Telefon. Erreichbarkeit fällt aus

Die telefonische Erreichbarkeit von Frau Dr. Gerteis fällt an den folgenden Tagen aus:

  • Freitag, der 27.01.2023
  • Freitag, der 17.02.2023
  • Freitag, der 24.03.2023

Sie können auf dem Anrufbeantworter (06724-6233) eine Nachricht hinterlassen. Oder Sie versuchen es in der jeweils nächsten folgenden persönlichen Telefonsprechzeit nochmal:

Dienstag, 13:30-14:40 Uhr,
Freitag, 13:30-14:40 Uhr,
unter 06131-224551.

Bitte beachten Sie: Aufgrund des aktuell erneut zunehmenden Infektionsgeschehens kann die telefonische Erreichbarkeit auch kurzfristig entfallen.

Aktuell keine freien Therapieplätze

Es gibt seit Jahren eine hohe (berechtigte) Nachfrage nach Psychotherapie. Dies hat durch die aktuelle Pandemie-Situation leider noch zugenommen.

Derzeit haben wir in der Praxis Dr. Gerteis leider keine Therapieplätze mehr frei und rechnen mit längeren Wartezeiten.

Wir führen allerdings eine Warteliste, auf dies Sie sich unverbindlich setzen lassen können (vgl. Anmeldung & Warteliste)

Wartelistenplatz verlängern

Für die Warteliste der Praxis Dr. Gerteis gilt eine „Opt-in“-Regel: Solange Ihr Bedarf für einen Psychotherapie-Platz besteht, melden Sie sich regelmäßig ca. alle 8 Wochen zurück. Sie bleiben nach jeder Rückmeldung weitere 8 Wochen auf der Warteliste. Dafür genügt eine kurze Nachricht auf dem Anrufbeantworter

rund um die Uhr unter 06131-224551 oder 06724-6233

Sobald ein Platz bei mir oder meiner Mitarbeiterin frei wird, melden wir uns.

Sollten Sie sich länger als 8 Wochen nicht zurückgemeldet haben, nehme ich an, dass Sie woanders einen Platz bekommen haben, und nehme Sie von der Warteliste.

Mythos „Leichte Fälle“

Entgegen empirischer Fakten wird gern der bequeme Vorwurf wiederholt, in der ambulanten Psychotherapie würden nur ‚leichte‘ Fälle behandelt. Basierend auf einer Studie der Techniker und in Reaktion auf eine erneutes Wiederkäuen solcher Fehlinformationen gibt die DPtV eine Pressemeldung zum Mythos „Leichte Fälle“: Oft wiederholt, längst widerlegt! heraus.

Behandler_innen und Patient_innen wissen das längst besser. Die Wirksamkeit von Psychotherapie ist gut belegt (z. B. „Ambulante Psychotherapie unter Routinebedingungen: Forschungsbefunde aus dem deutschsprachigen Raum“ von 2016, DOI: 10.1055/s-0042-115616).

Befunde, dass Psychotherapie auch kosteneffektiv ist, gibt es reichlich (vgl. Überblick bei Margraf (2009) Psychotherapie hilft Kosten sparen, eine Analyse vieler Einzelstudien zum Thema, auch als Buch „Kosten und Nutzen der Psychotherapie. Eine kritische Literaturauswertung“ oder Vortrag Dr. Nübling, LPK BW, 2015, „Psychotherapie und Gesundheitsökonomie – ein Widerspruch?“).

Wäre doch schön, wenn Ressourcenverteiler irgendwann die Schuld-Verschiebungs-Rhetorik sein lassen und nachziehen. Man darf ja hoffen.

Kostenerstattung in der Psychotherapie

Für gesetzlich Versicherte (GKV) ist es seit vielen Jahren schwer, zeitnah einen Therapieplatz zu finden. Die langen Wartezeiten sind für Patient_innen belastend und für uns niedergelassene Psychotherapeut_innen höchst unbefriedigend. Hier kann die Kostenerstattung in der Psychotherapie helfen.

Wenn Sie nachgewiesenermaßen keinen Platz bei eine_r niedergelassenen Kolleg_in finden, muss Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Behandlung bei eine_r approbierten Psychotherapeut_in erstatten, auch wenn diese_r Behandler_in keine Kassenzulassung besitzt (sog. Kostenerstattung einer selbstbeschafften Leistung). Verlässliche Informationen dazu finden gesetzlich Versicherte im DPtV Faltblatt ‚Kostenerstattung in der Psychotherapie‘ (PDF, 1.63 MB).

Kontaktdaten seriöser Psychotherapeut_innen (auch ohne Kassenzulassung) finden Sie in der Psychotherapeut_innen-Suche der Landespsychotherapeutenkammer RLP.

Natürlich können Sie sich trotzdem in unserer Praxis mit KV-Niederlassung auf die Warteliste setzen lassen. Wir melden uns dann, sobald ein Platz frei ist.