Kostenerstattung in der Psychotherapie

Für gesetzlich Versicherte (GKV) ist es seit vielen Jahren schwer, zeitnah einen Therapieplatz zu finden. Die langen Wartezeiten sind für Patient_innen belastend und für uns niedergelassene Psychotherapeut_innen höchst unbefriedigend. Hier kann die Kostenerstattung in der Psychotherapie helfen.

Wenn Sie nachgewiesenermaßen keinen Platz bei eine_r niedergelassenen Kolleg_in finden, muss Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Behandlung bei eine_r approbierten Psychotherapeut_in erstatten, auch wenn diese_r Behandler_in keine Kassenzulassung besitzt (sog. Kostenerstattung einer selbstbeschafften Leistung). Verlässliche Informationen dazu finden gesetzlich Versicherte im DPtV Faltblatt ‚Kostenerstattung in der Psychotherapie‘ (PDF, 1.63 MB).

Kontaktdaten seriöser Psychotherapeut_innen (auch ohne Kassenzulassung) finden Sie in der Psychotherapeut_innen-Suche der Landespsychotherapeutenkammer RLP.

Natürlich können Sie sich trotzdem in unserer Praxis mit KV-Niederlassung auf die Warteliste setzen lassen. Wir melden uns dann, sobald ein Platz frei ist.

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