Aktuelles

Studie zur Pornografie-Nutzungsstörung sucht Teilnehmende

Die Studie PornLoS – Pornografie-Nutzungsstörung effektiv behandeln vergleicht zwei speziell dafür konzipierte interdisziplinäre Kurzzeittherapien (6 Monate, Einzel- und Gruppenpsychotherapien) mit einer üblichen Psychotherapie hinsichtlich Ihrer Wirksamkeit für die Pornografie-Nutzungsstörung. Die Studie wird vom Innovationsfonds des gemeinsamen Bundesausschusses gefördert und in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland durchgeführt.

Aktuell werden noch Teilnehmende gesucht. Allen Teilnehmenden der Studie wird eine ambulante Psychotherapie zur Behandlung der PNS angeboten. Die Teilnehmenden der Studie werden dabei per Zufall den verschiedenen Therapiegruppen zugeteilt, deren Programm und Ablauf sich unterscheidet. Hier kann man sich einen Überblick über das Studienangebot verschaffen und sich anmelden. Ein anonymer Selbsttest kann helfen, den eigenen Porno-Konsum einzuschätzen.

Alternativ können Sie sich auch an anderer Stelle zum Thema Porno-Konsum weiterbildern, z. B. auf der Seite der EU-Initiative klicksafe oder provokanter mit dem Pornoführerschein im Projekt Teach Love.

12 neue Sitze für Psychotherpeut_Innen in RLP

Laut einer aktuellen Pressemeldung der KV RLP konnte der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen dazu bewegt werden, 12 neue Sitze für die Niederlassung von Psychotherapeut_Innen in Rheinland-Pfalz zu genehmigen. Bei der aktuellen Versorgungslage zwar wie ein Tropfen auf den heißen Stein, aber endlich wieder ein Schritt in die richtige Richtung.

Die neuen Sitze gibt es in den Regionen Neuwied, Trier-Saarburg und den Westerwaldkreis (je 1,5 Sitze), Vulkaneifel und Birkenfeld (je 1 Sitze) sowie Altenkirchen im Westerwald, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Germersheim, Kusel und den Rhein-Hunsrück-Kreis (je 0,5 Sitze). Bewerbungen sind für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 1. April bis zum 8. Mai möglich.

Die ganze Pressemeldung lesen Sie hier (KV RLP). Die Stellungnahme der Landespsychotherapeutenkammer RLP dazu hier (LPK RLP).

Kostenerstattung in der Psychotherapie

Für gesetzlich Versicherte (GKV) ist es seit vielen Jahren schwer, zeitnah einen Therapieplatz zu finden. Die langen Wartezeiten sind für Patient_innen belastend und für uns niedergelassene Psychotherapeut_innen höchst unbefriedigend. Hier kann die Kostenerstattung in der Psychotherapie helfen.

Wenn Sie nachgewiesenermaßen keinen Platz bei eine_r niedergelassenen Kolleg_in finden, muss Ihnen Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Behandlung bei eine_r approbierten Psychotherapeut_in erstatten, auch wenn diese_r Behandler_in keine Kassenzulassung besitzt (sog. Kostenerstattung einer selbstbeschafften Leistung). Verlässliche Informationen dazu finden gesetzlich Versicherte im DPtV Faltblatt ‚Kostenerstattung in der Psychotherapie‘ (PDF, 1.63 MB).

Kontaktdaten seriöser Psychotherapeut_innen (auch ohne Kassenzulassung) finden Sie in der Psychotherapeut_innen-Suche der Landespsychotherapeutenkammer RLP.

Natürlich können Sie sich trotzdem in unserer Praxis mit KV-Niederlassung auf die Warteliste setzen lassen. Wir melden uns dann, sobald ein Platz frei ist.

Mythos „Leichte Fälle“

Entgegen empirischer Fakten wird gern der bequeme Vorwurf wiederholt, in der ambulanten Psychotherapie würden nur ‚leichte‘ Fälle behandelt. Basierend auf einer Studie der Techniker und in Reaktion auf eine erneutes Wiederkäuen solcher Fehlinformationen gibt die DPtV eine Pressemeldung zum Mythos „Leichte Fälle“: Oft wiederholt, längst widerlegt! heraus.

Behandler_innen und Patient_innen wissen das längst besser. Die Wirksamkeit von Psychotherapie ist gut belegt (z. B. „Ambulante Psychotherapie unter Routinebedingungen: Forschungsbefunde aus dem deutschsprachigen Raum“ von 2016, DOI: 10.1055/s-0042-115616).

Befunde, dass Psychotherapie auch kosteneffektiv ist, gibt es reichlich (vgl. Überblick bei Margraf (2009) Psychotherapie hilft Kosten sparen, eine Analyse vieler Einzelstudien zum Thema, auch als Buch „Kosten und Nutzen der Psychotherapie. Eine kritische Literaturauswertung“ oder Vortrag Dr. Nübling, LPK BW, 2015, „Psychotherapie und Gesundheitsökonomie – ein Widerspruch?“).

Wäre doch schön, wenn Ressourcenverteiler irgendwann die Schuld-Verschiebungs-Rhetorik sein lassen und nachziehen. Man darf ja hoffen.

Petition zur Video-Sprechstunde

Die KBV hat zum 01.04. die Begrenzung der per Video möglichen Behandlungen wieder eingeführt (nach Verhandlung mit den GKVen) .

Diese Begrenzungen waren aufgrund der Corona-Pandemie ab 2020 aufgehoben worden. Auch wir haben in dieser Zeit sehr gute Erfahrungen mit der Behandlung per Video gemacht. Wir konnten Therapie-Einheiten niederschwelliger, flexibler und ausfall-sicherer anbieten. Davon haben auch unsere Patient_innen mehrheitlich sehr profitiert.

Durch die Budgetierung wird die Behandlung per Video über die Maßen bürokratisiert. Deshalb können wir aktuell Video-Behandlungen nicht mehr nach dem Bedarf der Patient_innen anbieten. Stattdessen müssen wir unser Video-Budget (gefühlt) wie geizige Krähen für unvorhersehbare Ausnahmen zurückhalten.

Wenn Sie ebenfalls für eine flexible Möglichkeit sind, dass Patient_innen flexibel und am Bedarf orientiert zwischen Video- und Präsenz-Modus wählen können: Bei Change.org laufen aktuell zwei Petitionen, damit die KBV darauf hinwirkt, die Regelungen zur Video-Sprechstunde wieder zu flexibilisieren und zu öffnen.

Die Argumentation zur Video-Behandlung und die Petitionen finden Sie hier:

Informationen zu Corona (Covid-19)

Die Psychoterapeutische Praxis Dr. Gerteis bleibt soweit möglich geöffnet, unter Berücksichtigung der allgemeinen und speziellen Hygieneregeln. (Vorschläge für einen passenden Song zum 20-Sekunden-Händewaschen finden Sie hier, hier oder hier.)

Allerdings, wenn Sie Symptome wie Fieber, Heiserkeit, Husten, Halsschmerzen oder Atemnot (auch Kopf- und Gliederschmerzen, Schüttelforst, Übelkeit, Durchfall) haben, und/oder sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet (Robert-Koch-Institut) aufgehalten haben, kommen Sie nicht persönlich in die Praxis sondern melden Sie sich zur den Telefonsprechzeiten unter 06131-224551 oder sprechen Sie auf den Anrufbeantworter unter 06724-6233. So schützen Sie sich und andere!

Wenn Sie Sorge haben, dass Sie sich mit Covid-19 angesteckt haben

Wenden Sie sich telefonisch an Ihren Hausarzt oder wählen Sie die 116117 (ärztlicher Bereitschaftsdienst), wenn Sie die Sorge haben, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben. Weitere Informationen können Sie bei folgenden Hotlines erfragen:

  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland – 0800 011 77 22
  • Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon) – 030 346 465 100
  • Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung – Behördennummer 115
    (www.115.de)

außerdem bei